Dichtheitsprüfungen an Kälteanlagen
Eine regelmäßige Dichtheitsprüfung von Kälteanlagen ist nach der EU- Verordnung Nr. 517/ 2014 über fluorierte Treibhausgase gesetzlich vorgeschrieben, die Häufigkeit variiert zwischen:
Anlage
Häufigkeit der Dichtheitskontrollen seit 01.01.2015
mit ≥ 5 t und < 50 t -Äq.
FKW und H-FKW Kältemittel
alle 12 Monate, oder alle 24 Monate bei fest installierten Ortungsgeräten mit Alarmreport beim Betreiber
mit ≥ 50 t und < 500 t -Äq.
FKW und H-FKW Kältemittel
alle 6 Monate, oder alle 12 Monate bei fest installierten Ortungsgeräten mit Alarmreport beim Betreiber
mit ≥ 500 t -Äq.
FKW und H-FKW Kältemittel
alle 3 Monate, oder alle 6 Monate bei fest installierten Ortungsgeräten mit Alarmreport beim Betreiber
Wir sind ein vom VDKF zertifizierter Kälte- und Klima Fachbetrieb und damit berechtigt, die Dichtheitsprüfung an ihrer Kälteanlage durchzuführen und zu dokumentieren